Arbeiten vom Café, Strand oder Park. Fast jeder Job lässt sich dank mobiler Endgeräte wie Laptop, Smartphone und Tablet sowie Strom und WLAN ortsungebunden und praktisch von überall aus erledigen. Mobil arbeiten - für viele ein Traum?
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist jede Zeit, die fremdbestimmt in einem Arbeitsverhältnis erfolgt. Es spielt keine Rolle, von wo aus, die Arbeit gemacht wird. Die Arbeitszeit ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Jedenfalls müssen - auch für das mobile arbeiten - gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten werden. Die im Arbeitszeitgesetz geregelten Höchstarbeitszeiten betragen täglich acht Stunden und wöchentlich 48 Stunden. Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden sind ebenfalls einzuhalten.
Tipp
Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit! Besprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, wie diese Dokumentation erfolgen soll, am besten halten Sie diese Vereinbarung dann auch schriftlich fest.
Arbeitsschutz
Auch bei der mobilen Arbeit muss der Arbeitgeber Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Allerdings gilt die Verpflichtung des Arbeitgebers eine Gefährdungsbeurteilung nach der Arbeitsstättenverordnung vorzunehmen nur für das Homeoffice. Mobiles arbeiten ist aber eben nicht Telearbeit (Homeoffice). Homeoffice bezeichnet die Arbeit von zu Hause, also ortsgebunden. Mobile Arbeit ist ortsungebunden. Bei der mobilen Arbeit gibt es diese Verpflichtung daher nicht. Ausreichend Arbeitsschutz ist daher nur über entsprechende Betriebsvereinbarungen zu gewährleisten.
Erreichbarkeit
Während Ihrer Arbeitszeit oder vereinbarten Erreichbarkeitszeiten müssen Sie Ihre Erreichbarkeit selbstverständlich sicherstellen. Aber auch Sie haben Freizeit! Außerhalb der regulären Arbeitszeiten haben Sie natürlich nicht die Verpflichtung, permanent erreichbar zu sein. Ruft der Chef Sie also außerhalb der regulären Arbeitszeit an, brauchen Sie das Gespräch nicht annehmen.
Gut zu wissen
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte, sowohl hinsichtlich der Einführung der mobilen Arbeit und damit verbundener Bereitstellung der mobilen Endgeräte als auch bei der Arbeitszeitgestaltung.
Der Betriebsrat muss seine Zustimmung erteilen, da der Arbeitgeber durch Bereitstellung der mobilen Endgeräte Kontrollmöglichkeiten über seine Arbeitnehmer ausüben kann.
Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber die Möglichkeit der Kontrolle tatsächlich nutzt. Entscheidend ist lediglich, dass er die Möglichkeit hat.
Unfallversicherung
Grundsätzlich besteht auch beim mobilen Arbeiten der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz besteht, solange die Tätigkeit betriebsbezogenen Zwecken dient. Dabei wird entscheidend auf Ihre Handlungstendenz abgestellt. Gehen Sie beispielsweise zum Abendessen in ein Restaurant und erledigen nur noch einige Arbeit nebenbei, kann der gesetzliche Versicherungsschutz bei einem Unfall problematisch werden, gegebenenfalls sogar entfallen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R-). Maßgeblich zur Entscheidung, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht ist immer der jeweilige Einzelfall, eine allgemeingültige Aussage kann nicht getroffen werden.