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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Aufhebungsvertrag".
Vermieter und Mieter beenden das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem gewissen Tag, ohne Kündigungsfristen einhalten zu müssen.
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Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das an gesetzliche Vorschriften gebunden ist und nicht vom Willen der anderen Partei abhängt. Ein Aufhebungsvertrag kann nur geschlossen werden, wenn eine einvernehmliche Lösung der Mietvertragsparteien gefunden wird.
Nein, eine Aufhebung des Mietverhältnisses kann auch mündlich vereinbart werden. Es erleichtert die Beweisführung jedoch, wenn der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird.
In einem Mietaufhebungsvertrag sollte folgendes festgelegt werden:
0800 3746-555 gebührenfrei