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Schlüsselübergabe

Wohnungsübergabe

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Wohnungsübergabe".

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Üblicherweise wird bei Beginn oder Beendigung des Mietverhältnisses ein sog. Wohnungsübergabeprotokoll gefertigt. Dies kann auch Abnahmeprotokoll heißen oder eine ganz andere Bezeichnung tragen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht, der Sinn und Zweck eine Protokoll liegt aber darin, den Zustand der Mietwohnung beweissicher festzuhalten.

Und was passiert, wenn mein Vermieter nachträglich noch Mängel entdeckt, die im Protokoll nicht aufgeführt sind?

Der Mieter kann z.B. bei Auszug nur für solche Schäden in Anspruch genommen werden, die im Protokoll vermerkt sind. Der Vermieter trägt das Risiko von unentdeckten Schäden, die ihm vielleicht erst hinterher auffallen. Steht also im Protokoll, dass die Wände in Ordnung sind, kann ihr Vermieter Sie nicht nachträglich zur Renovierung auffordern, wenn ihm später einfällt, dass die Wände ihm doch zu fleckig seien. Etwas anderes gilt hier unter Umständen nur, wenn Sie Mängel arglistig verschwiegen hätten.

Muss ich dieses Protokoll unterschreiben?

Da dieses Protokoll wie gesagt nicht erstellt werden muss, muss es auch nicht unterzeichnet werden. Beides ist aber zumeist anzuraten. Wird nämlich das Protokoll von beiden Seiten unterschrieben, kommt ihm eine erheblich rechtliche Bedeutung zu.

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Vermieter ein Protokoll anfertigen will.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Vermieter ein solches Protokoll fertigen will, können Sie zur Vorsicht auch einen unabhängigen Zeugen, dies kann z.B. ein Freund sein, zur Wohnungsübergabe mitnehmen. Dieser sollte dann selbst als Gedächtnisstütze ein Protokoll fertigen und am Besten auch Fotos vom Zustand der Wohnung machen. Unterzeichnet der Vermieter freiwillig dieses Protokoll, wunderbar. Auch dann kann er keine später entdeckten Schäden auf Ihre Schultern abwälzen.

Im Wohnungsübergabeprotokoll stehen Dinge, die ich nicht richtig sind. Was kann ich tun?

Sie sollten aufpassen, nicht mit Ihrer Unterschrift unter dem Protokoll ein Einverständnis zur Durchführung von weiteren Renovierungsarbeiten zu erklären. Wollen Sie die Unterschrift dennoch nicht verweigern, sollten sie ein Gegenprotokoll fertigen und dies auch vor der Unterschrift auf dem Protokoll des Vermieters vermerken oder zumindest vor Ihrer Unterschrift aufführen, dass sie mit den (bestimmten) Beanstandungen des Vermieters nicht einverstanden sind und sich nicht verpflichtet fühlen, etwa die Wand im Schlafzimmer neu zu streichen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei