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Handwerker und Kundin

Nicht umlegungsfähige Kosten

19.02.2019

Nicht umlegungsfähige Hauskosten

Nicht alle Kosten, die in einem Haus anfallen, sind anrechenbare Nebenkosten. Folgende Kosten eines Hauses muss der Mieter nicht übernehmen.

Instandsetzungskosten der Wohnung (insbesondere Reparaturkosten)

Wartungskosten und Überprüfungsarbeiten (nur selten als Nebenkosten umlagefähig. Umlage bei Fahrstuhl und Heizungsanlagen möglich)

Verwaltungskosten (z.B. die Hausverwaltung)

Instandhaltungsrücklagen (bei gemieteten Eigentumswohnungen)

Kontogebühren für das Mieterkonto

Rechtsschutzversicherung des Vermieters

Beiträge des Vermieters zu Grundeigentümervereinen

Mietverlustversicherung

Portokosten

Zinsen für einen Kredit, um Heizöl einzukaufen

Fassadenreinigung

Reparaturkostenversicherung

Wartungskosten der Klingelsprechanlage und der Türschließanlage

Zinsabschlagssteuer auf Instandhaltungsrücklagen

Kosten und Pflege einer Dachbegrünung

Bewachungskosten

Erbbauzinsen

Anliegerbeiträge wie Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge

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Was nicht umlegbare Hauskosten sind können Sie hier nachlesen, denn nicht alle Kosten kann der Vermieter an den Mieter weitergeben.

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Verstehen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung? Wenn Sie hier weiterlesen, ist das vielleicht der Beginn einer wundervollen Freundschaft.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei