Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen

Das Wichtigste zu den Arztpflichten

14.05.2019

Arztpflichten - Kurz & Knapp

Behandlungspflicht

  • Patienten haben grundsätzlich freie Arztwahl
  • Kassenärzte haben die Pflicht alle Patienten zu behandeln, es sei denn, Sie haben keine freien Termine
  • Privatärzte können sich die Patienten aussuchen
  • die Behandlungspflicht umfasst: Anamnese, Befunderhebung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge
  • Die ärztliche Behandlungspflicht endet: wenn Sie, als Patient, dies wünschen. Auch der Arzt kann den Behandlungsvertrag beenden, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen grundlegend gestört ist   

Aufklärungspflicht

  • Jeder Arzt ist verpflichtet, seinen Patienten aufzuklären und zwar persönlich
  • Der Arzt muss Sie umfassend aufklären, dies beinhaltet folgende Bereiche: Verlaufsaufklärung, Risikoaufklärung, Krankheitsaufklärung, therapeutischen Aufklärung, wirtschaftlichen Aufklärung,  versicherungsrechtliche Aufklärungspflicht, Aufklärung über alternative Behandlungsmöglichkeiten
  • bei bewusstlosen Patient kann der Arzt auch ohne Aufklärung behandeln (mutmaßliche Einwilligung wird vorausgesetzt)
  • rechtlich gesehen stellt ein Versäumnis bei der Aufklärung einen Arztfehler dar

Schweigepflicht

  • der Arzt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (umfasst auch schriftliche Aufzeichnungen)
  • Die Schweigepflicht erstreckt sich auf Ihre gesamten medizinischen, persönlichen und beruflichen Angelegenheiten von denen der Arzt Kenntnis erlangt
  • Die Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod des Patienten.

Dokumentationspflicht

  • Ärzte sind verpflichtet, für die Behandlung Wesentliches zu dokumentieren
  • als Patient haben das Recht auf Einsichtnahme in diese Behandlungsaufzeichnungen
  • sind mehrere Ärzte mit der Behandlung eines Patienten betraut, ist die Dokumentation wichtig, damit Maßnahmen nicht entweder nicht oder doppelt ergriffen werden

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Ärztin

Organspende

Die Organspende unter Lebenden

19.02.2019

In Ausnahmefällen können auch Lebende Organe bzw. Organteile spenden. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erfahren Sie hier.

Organspendeausweis in Börse

Organspende

Keine Organentnahme nach dem Tod ohne Einverständnis des Betroffenen

19.02.2019

Die postmortale Organentnahme ist in Deutschland nur dann zulässig, wenn der Betroffene zu Lebzeiten hierzu sein Einverständnis erklärt hat. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Ultraschall

Arztrechnung & Krankenkasse

Früherkennung und Vorsorge

18.02.2019

Ab welchem Alter haben Sie Anspruch auf Übernahme der Kosten für Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen? Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei