... wenn der Patient nicht erscheint
Der Termin ist vereinbart. Sie haben den Termin vergessen. Was kann der Arzt gegen Sie unternehmen?
Termin
Meist brauchen Sie einen Termin, um den Arzt zu Gesicht zu bekommen. Ihre Behandlung ist in den Tagesablauf der Praxis eingeplant, es ist ein ganz bestimmter Zeitabschnitt dafür vorgesehen. In diesem Zeitabschnitt steht der Arzt nur Ihnen zur Verfügung.
Arzttermin verpasst - machen Sie sich schadensersatzpflichtig?
Wenn Sie zum vereinbarten Termin verspätet oder gar nicht erscheinen, ohne ihn rechtzeitig abzusagen, kann der Arzt eine Einkommenseinbuße haben, da er - anstatt zu arbeiten - herumsitzt und auf Ihr Erscheinen wartet. Rechtlich gesehen kommt der Patient mit der Annahme der vom Arzt angebotenen Dienstleistung in Verzug. Insbesondere dann, wenn eine längere Behandlung eingeplant war, wie zum Beispiel bei einer ambulanten Operation, kann der Arzt das vereinbarte Honorar verlangen - allerdings abzüglich eventueller Kosten, die durch die Behandlung angefallen wären und die er nun erspart hat. Die Voraussetzungen dafür sind:
Keine Rolle spielt der Grund für das Nichterscheinen. Dies gilt für Privat - und Kassenpatienten. Kassenpatienten müssen die Rechnung in diesem Fall aus eigener Tasche zahlen, da die gesetzliche Krankenkasse nicht für Störungen im Vertragsverhältnis mit dem Arzt aufkommt.
Tipp
In reinen Bestellpraxen sollten Sie einen vereinbarten Termin so früh wie möglich absagen.