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Frist

Frist

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Frist".

Wie lange muss dem Reiseveranstalter eine Frist zur Abhilfe gegeben werden?

Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, also nach der Bedeutung des Mangels und der Dauer des Urlaubs.

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Gibt es Ausnahmefälle, bei denen man auf die Frist zur Abhilfe verzichten kann?

Wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe bereits endgültig abgelehnt hat oder Umstände unverzügliches Eingreifen erforderlich machen, kann auf eine Fristsetzung verzichtet werden.

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Innerhalb welcher Frist müssen Minderungsansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden?

Innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise sind Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

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Was passiert, wenn die Frist zur Geltendmachung der Minderungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter nicht eingehalten wird?

Wird die Frist nicht eingehalten, gehen die Ansprüche verloren - es sei denn, der Anspruchsteller hat die Fristüberschreitung nicht verschuldet.

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Geht es zu Lasten des Reisenden, wenn er unrichtigen Veröffentlichungen in den Medien vertraut und deswegen die Frist versäumt?

Unrichtige Informationen über die Frist durch Medien, Verbraucherverbände oder Anwälte begründen eine schuldhafte Fristverletzung des Reisenden. Seine Ansprüche gehen verloren, sollte die Frist furchtlos verstreichen.

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Wie lange ist Zeit, um die Ansprüche zu verfolgen?

Neben der Frist von einem Monat zur Geltendmachung der Ansprüche sind zwei Jahre Zeit, sie auch durchzusetzen.

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Wie verhält sich die Verjährungsfrist, wenn der Reiseveranstalter die Ansprüche für unbegründet hält?

War die Frist zunächst "angehalten", läuft sie weiter, sobald der Reiseveranstalter Ihre Ansprüche zurückgewiesen hat.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei