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Reiseplakate

Reiseveranstalter

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reiseveranstalter".

Wer ist Reiseveranstalter?

Reiseveranstalter ist, wer Reiseleistungen in eigener Verantwortung auf den Markt bringt.

Lesen Sie mehr zu den Reiseparteien

Können auch zum Beispiel Zeitungsverlage oder Schulen Reiseveranstalter sein?

Ja, denn auf Häufigkeit oder Gewerbsmäßigkeit kommt es nicht an (so genannte Gelegenheitsanbieter). Wer allerdings lediglich eine Reise organisiert und von den Reisenden keine Vergütung verlangt, ist in diesem Sinn kein Reiseveranstalter.

Lesen Sie mehr zu den Reiseparteien

Was sind die Pflichten des Reiseveranstalters nach einer Kündigung durch den Reisenden?

Der Reiseveranstalter muss für den Rücktransport des Reisenden sorgen (soweit diese vertraglich vereinbart war).

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Reisemangels

Welche Verträge schließt der Reisende mit Reiseveranstalter und Reisebüro?

Mit dem Reiseveranstalter wird ein Reisevertrag, mit dem Reisebüro ein Reisevermittlungsvertrag abgeschlossen.

Lesen Sie mehr zu den Reiseparteien

Darf der Reiseveranstalter den Reisevertreter ablehnen?

Dem Veranstalter darf kein Widerspruchsrecht zustehen: Nur aus den im Gesetz abschließend aufgezählten Gründen darf der Reiseveranstalter widersprechen. Es handelt sich um zwingendes Recht zum Schutz der Interessen des Reisenden.

Lesen Sie mehr zur Vertragsübertragung auf Dritte

Darf der Reiseveranstalter eine so genannte Storno-Gebühr verlangen?

Ja, denn statt des vereinbarten Reisepreises kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Meist wird diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschaliert. Deren genaue Höhe ist allerdings höchst umstritten.

Lesen Sie mehr zu Rücktritt und Stornogebühren

Darf der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen, wenn Mitarbeiter aus seinem Einflussbereich (Flugbesatzung, Hotelpersonal) streiken?

Dies berechtigt den Reiseveranstalter nicht zur Kündigung, weil diese Ursachen aus seiner Sphäre stammen.

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Hat der Reiseveranstalter nach der Kündigung wegen höherer Gewalt gegenüber dem Reisenden noch Pflichten?

Der Reiseveranstalter muss für die Rückreise sorgen (soweit diese vertraglich vereinbart war).

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Was sind die Pflichten des Reiseveranstalters nach einer Kündigung durch den Reisenden?

Der Reiseveranstalter muss für den Rücktransport des Reisenden sorgen (soweit diese vertraglich vereinbart war).

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Reisemangels

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei