Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "grüne Karte".
Das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. ist zuständig für Haftpflichtschäden in Deutschland, die durch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug verursacht wurden.
Legen Sie die Grüne Karte (Doppel oder Kopie) des Unfallgegners vor und teilen Sie Namen und Anschriften der Beteiligten, Unfallort, Unfalldatum, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp, ausländische Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins mit.
Zur Regulierung wird ein hiesiges Versicherungsunternehmen herangezogen, um im Auftrag des Deutschen Büro Grüne Karte e.V. den Schadenfall abzuwickeln. Die Schadensregulierung erfolgt nach deutschem Recht.
Die Postanschrift lautet: Deutsches Büro Grüne Karte e.V., Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin. Telefonisch erreichen Sie das Deutsche Büro Grüne Karte unter 030/2020 5757, die Faxnummer lautet: 030/2020 6757. Die Meldung eines Schadenfalles kann auch per E-Mail erfolgen unter folgender E-Mail-Adresse:
claims@gruene-karte.de
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Vorlage der Grünen Karte ist weiterhin sinnvoll auf Auslandsreisen. Im Fall der Fälle kann mit der Grünen Karte im internationalen Straßenverkehr der bestehende Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Zwar gilt in Europa das Kennzeichenabkommen, d.h. das amtliche Kennzeichen genügt als Basis für die Regulierung. Auf "Nummer sicher" gehen Sie jedoch, wenn Sie zusätzlich die Grüne Karte bei sich führen.
Fragen Sie bei Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung nach. Diese stellt Ihnen die sogenannte Grüne Karte aus. Sie wird immer bis Ablauf des Jahres (d.h. bis zum 31.12. eines Jahres) ausgestellt. Legen Sie Ihre ausgefüllte Grüne Karte in Ihr Auto, so dass Sie die Karte immer dabei haben und bei einem Unfall sofort und unproblematisch Ihren Versicherungsschutz nachweisen können.
0800 3746-555 gebührenfrei